Innenthermografie 
(Auswirkung der Wärmebrücken auf den Innenbereich)

DIN 4108 – 2 07 2003 

 

Auszug: 
„6. Mindestanforderungen an den Wärmeschutz im Bereich von Wärmebrücken

6.1. Vermeidung extrem niedriger Innenoberflächen-Temperaturen

Wärmebrücken können in ihrem thermischen Einflussbereich zu deutlichen niedrigen raumseitigen Oberflächentemperaturen und zu Tauwasserniederschlag und zur Schimmelbildung sowie zu erhöhten Transmissionswärmeverlusten führen.“

Aufgrund gleichbleibender Umgebungsbedingungen können Ergebnisse durch thermografische Messungen im Inneren des Gebäudes hinsichtlich der Tauwassergefahr quantifiziert werden.

Dafür müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Temperaturdifferenz von 12 – 15 K
- quasistationärer Zustand am Bauwerk
- gleichmäßige klimatische Bedingungen im Bauwerk

 

Weiterhin müssen:

1. alle Räume müssen beheizt werden.
2. die Fenster geschlossen sein.
3. alle Türen in der geschlossenen Wohneinheit offen sein.
4. Eine halbe Stunde vor der Messung muss die Heizung abgestellt werden.

 

Ein Beispiel:


Temperatur der Untersuchungsräume zum Aufnahmezeitpunkt: 19°C
Außentemperatur: 0°C Rechnerisch kritischer Wert: 13,3°C

Der rechnerisch kritische Wert besagt, das die Wandoberflächentemperaturen nicht unterhalb von 13,3°C liegen dürfen. Ist dies doch der Fall, dann besteht in dem Bereich erhöhte Tauwasser- und somit Schimmelpilzgefahr.